Dieser Parkplatz ist leider zurzeit nicht buchbar.

AGB von RuS Vermietungs GmbH

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, bei der RuS (nachfolgend nur noch als RuS bezeichnet), die von Verbrauchern oder Unternehmern (gemeinsam Kunden) über die Internetportale oder in sonstiger Form mit RuS getätigt werden. 
Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde zuvor schriftlich zugestimmt.
Falls der Kunde aktuell oder in Zukunft von RuS angebotene Dienstleistungen und Services nutzen möchte (z.B. Serviceparken, Valet-Parken oder Fahrzeugaufbereitung), gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenigen Richtlinien und Geschäfts- und/ oder Nutzungsbedingungen, die für den jeweiligen Service Anwendung finden.
Die jeweils spezielleren Bedingungen gehen für den Fall, dass sie im Widerspruch zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2.ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Angebote der RuS sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn RuS ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsfrage) annimmt.
2.2 Bei einer Buchungsanfrage des Kunden per Telefax erfolgt die Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss ebenfalls per Telefax oder E-Mail, bei einer online erfolgten Buchungsfrage erfolgt die Bestätigung per E-Mail. Sollte RuS im Ausnahmefall eine telefonische Buchungsanfrage zulassen, ist vom Kunden unter Nennung der entsprechenden Kontaktdaten anzugeben, ob die Bestätigung per Telefax oder E-Mail erfolgen soll.
2.3 Buchungsanfragen des Kunden können von RuS nur innerhalb von drei Kalendertagen angenommen werden. Danach ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht mehr gebunden. RuS ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn RuS die Buchungsanfrage des Kunden nicht annimmt. RuS ist nicht zur Annahme der Buchungsanfrage des Kunden verpflichtet.
2.4 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen RuS und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.5 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der RuS sind – soweit sie keine gesetzliche Vertretungsvollmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

II. MIETVERTRAG UND SHUTTLE-SERVICE

1. MIETVERTRAG

1.1 RuS bietet Fluggästen des Flughafens Hamburg die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von RuS betriebenen Parkplätzen gegen Entgelt abzustellen und den von RuS eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Hamburg und zurück zu nutzen. 1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch RuS kommt zwischen dem Kunden und RuS ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. RuS übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
1.3 RuS ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den gebuchten Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz.
1.4 RuS steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
1.5 Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). 
RuS kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von RuS bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist RuS berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von RuS auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

2. VERHALTEN AUF DEM BETRIEBSGELÄNDE

2.1 Auf dem Betriebsgelände der RuS gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der RuS und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
2.2 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu ach- ten, dass andere Fahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen, nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der RuS ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. RuS ist berechtigt, außerhalb der markierten Stellflächen abgestellte Fahrzeuge, sowie außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen abgestellt werden. Wenn die Parkflächenmarkierung fehlt oder durch ein Kreuz bzw. gestrichelte Linien gesperrt wurde, ist das Parken hier nicht erlaubt und das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt bzw. umgesetzt werden. Wird ein Fahrzeug außerhalb der gekenn- zeichneten Parkflächen abgestellt, haftet ausschließlich der Fahrzeughalter für evtl. entstandene Schäden. O.g. Regelung gilt ebenfalls für die Parkbuchten 22 und 25, die fremd vermietet und mit einem Warnhinweis ausgeschildert sind.
2.3 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der RuS ohne ausdrückliche Zustimmung der RuS, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. 
Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüg- lich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist RuS berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
2.4 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der RuS zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet.
2.5 RuS ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von RuS im Falle drohender Gefahr zu ver- weigern und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
2.6 Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeuges im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz - bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der RuS - besitzt. Auf Verlangen der RuS, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen.
Besteht der begründete Verdacht, unzureichenden Versicherungsschutzes, ist RuS berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist RuS berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
2.7 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von RuS ist verboten.

3. SHUTTLE-SERVICE

3.1 Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der RuS stellt RuS für den Kunden sowie für maxi- mal vier Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen 20-Stunden-Shuttle-Service vom Betriebsgelände der RuS zum Flughafen Hamburg und zurück zur Verfügung. Für jede weitere Personen ist ein Aufpreis von EUR 10,00 zu entrichten.
3.2 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kosten- los befördert. RuS ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Reservierung angemeldet werden und kann ggf. durch RuS gesondert berechnet werden.
3.3 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. RuS behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 1 Stunde) Verzögerungen eintreten.
3.4 Die Beförderung zum Flughafen Hamburg erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, soweit keine Beschränkungen durch den Betreiber bestehen, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
3.5 Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. RuS haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Hamburg, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In-Zeit bei RuS den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der RuS seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von RuS verschuldete Verzögerungen, ist ausgeschlossen.
3.6 Der Rücktransport vom Flughafen Hamburg zum Betriebsgelände der RuS erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat RuS nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. RuS wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
3.7 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist RuS berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
3.8 Auf Wunsch, stellt RuS Kindersitze (soweit noch verfügbar) zur Verfügung, wenn die Anzahl bei der Buchungsanfrage angegeben wird und RuS entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an RuS oder an mit RuS zusammenarbeitende Vermittler/ Portale zu zahlen.
2. Von RuS angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von RuS angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise - pro angebrochenem Kalendertag -, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von RuS angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von RuS nicht annimmt, bleibt er, vorbehaltlich entgegenstehender gesetz- licher Regelungen, zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an RuS verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von RuS kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von RuS anerkannt.

IV. RÜCKTRITT

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann bis 24 Stunden vor der vereinbarten Mietzeit schriftlich oder per E-Mail kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Ausgeschlossen hiervon sind online bezahlte Buchungen. Bei online bezahlten Buchungen kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR einbehalten werden. Bei Buchungen von bestimmten Parkplatztypen, die mit einer Aktion in Verbindung stehen, behält sich RuS auch vor, die gesamte Parkgebühr einzubehalten. 
Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an RuS eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass RuS kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

V. HAFTUNG

1. RuS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RuS sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der RuS beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von RuS bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von RuS ausgeschlossen.
4. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von RuS verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
5. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeuges eingetretenen Schadensfall im Voraus an RuS ab.

VI. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von RuS, hier Hamburg, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort ver- einbart wurde.
3. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von RuS. Im Übrigen ist der Geschäftssitz von RuS Gerichtsstand auch für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand : 15.08.2014

Alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RuS verlieren ihre Gültigkeit.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RUS PARKING HAMBURG GMBH (RUS) FÜR SERVICE- UND VALETPARKEN

§ 1. VERTRAGSGEGENSTAND; ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Mit Übergabe des Fahrzeuges und des Fahrzeugschlüssels akzeptiert der Auftraggeber den Inhalt dieser AGB.

a) Mit dem Abschluss eines Park-and-Fly-Vertrags einigen sich der Antragsteller (Kunde) und die RuS darauf, dass die RuS für den Kunden dessen Fahrzeug nach Übergabe gegen ein Entgelt auf eine geeignete Parkfläche verbringt und dort für die vereinbarte Dauer verwahrt.

b) Der Antrag auf Abschluss eines Park-and-Fly-Vertrags kann vom Antragsteller per Telefon, Fax, E-Mail oder über die anbietereigenen Internetseiten bei der RuS eingereicht werden.
Bei einem schriftlichen Antrag kommt der Vertrag nach schriftlicher Bestätigung zustande. Bei mündlicher Absprache kommt der Park-and-Fly-Vertrag mit Übergabe des Fahrzeuges und des Fahrzeugschlüssels an die RuS verbunden mit einem Übergabeprotokoll zustande.

§ 2. VERGÜTUNG

Die Vergütung wird bei Übergabe fällig oder ist vor dieser zu leisten. Die jeweils geltenden Preise werden durch Veröffentlichung im Internet und auf Anfrage bekannt gemacht.

§ 3. ÜBERGABE DES FAHRZEUGS; ÜBERGABEPROTOKOLL; GEGENSTÄNDE IM FAHRZEUGINNEREN

a) Auf besondere Abmessungen und Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Spoiler, Schweller, Tieferlegung, besonderes Fahrverhalten) sowie eine Schadensgeneigtheit (z.B. Kratzer, Beulen, lose Teile) hat der Auftraggeber hinzuweisen.

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich gemeinsam mit dem Mitarbeiter der RuS sein Fahrzeug zu begutachten und etwaige Schäden auf einem Übergabeprotokoll zu vermerken. Nimmt der Auftraggeber eine Begutachtung nicht in Anspruch, sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Die RuS ist berechtigt, etwaige Altschäden am Fahrzeug bildtechnisch festzuhalten. Der Auftraggeber kann bei der Übergabe verlangen, dass lose Gegenstände in der Fahrgastzelle und/ oder dem Kofferraum auf einem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Wertvolle Gegenstände sind vom Kunden aus dem Fahrzeuginneren zu entfernen. Die Haftung für den Verlust von losen Gegenständen und Wertgegenständen aus dem Fahrzeuginneren regelt sich nach Nr.§ 7 c) dieser AGB.

c) Der Auftraggeber haftet für alle Verunreinigungen, die durch Öl oder sonstige Flüssigkeitsverluste seines Fahrzeugs entstehen.

§ 4. PARKDAUER; FOLGEN DER ÜBERSCHREITUNG DER VEREINBARTEN EINSTELLZEIT

a) Die Höchstdauer der Einstellung des Fahrzeugs beträgt drei Monate. Eine längere Zeitspanne ist im Einzelfall im Voraus schriftlich zu vereinbaren. Die RuS ist in einem solchen Fall berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der den Dreimonatszeitraum und des übersteigenden Zeitspanne zu verlangen.

b) Wird das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der im Antragsformular vereinbarten Einstelldauer nicht abgeholt, so ist die RuS berechtigt, das Fahrzeug auf einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Parkplatz abzustellen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber getragen.

§ 5. DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS; NICHTERFÜLLUNG

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der RuS Änderungen des Auftrags, insbesondere Änderungen der Reisedaten, rechtzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch eine Stunde vor dem im Auftragsformular vorgesehenen Zeitpunkt. Werden die veränderten Daten nicht rechtzeitig an die RuS weitergegeben,
kann die RuS eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des jeweils geltenden Preisaushangs für den zusätzlichen Aufwand, insbesondere die erneute Bereitstellung des Fahrzeugs, vom Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber haftet auch insoweit für Fehler eines Berechtigten. Die RuS sollte über die Service Hotline informiert werden.

b) Für den Fall, dass weder der Auftraggeber noch der Berechtigte zur Übergabe des Fahrzeugs und Durchführung des Auftrags erscheinen, ohne dass ein Rücktrittsgrund in der Person des Auftraggebers vorliegt, kann die
RuS ein besonderes, je nach Aufwand zu berechnendes Entgelt vom Auftraggeber für bereits erfolgte Aufwendungen in Vorbereitung der Vertragsdurchführung verlangen.

c) Schadenersatzansprüche, z.B. aus nicht erreichten Abflügen sowie aus sonstigen verpassten Terminen und aus weiteren entstehenden Kosten des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.

§ 6. HERAUSGABE DES FAHRZEUGS

Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder Berechtigten erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung unabhängig von der Zahlweise. Die Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Auftraggeber oder Berechtigten ausgestellten Vollmacht und eine entsprechende Legitimation (Personalausweis/ Reisepass).
Ein Ersatzanspruch des Auftraggebers, einen etwaig an dem Fahrzeug entstandenen Schaden betreffend, entfällt dann, wenn dieser den Schaden nicht unverzüglich nach Herausgabe des Fahrzeuges der RuS gemeldet wurde.

§ 7. HAFTUNG DER RUS PARKING HAMBURG GMBH; VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die RuS haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugschlüssels durch den Kunden und bis zu Herausgabe des Wagens (Nr. 6 dieser AGB) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

a) Für Schäden am Fahrzeug haftet die RuS bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Nicht versichert sind Vandalismus, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.

b) Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für Schäden, die aus einer Besonderheit des Fahrzeugs resultieren, auf die bei der Übergabe nicht hingewiesen wurde, ist ausgeschlossen.

c) Für den Verlust von Gegenständen in der Fahrgastzelle und im Kofferraum haftet die RuS grundsätzlich nicht.

§ 8.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder die legitimierte Zweitperson entweder in bar, wenn nicht vorher per Online- Überweisung bezahlt wurde oder per Kredit- oder EC-Karte.

§ 9. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Hamburg.

§ 10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, die dem Regelungsziel der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand: 01.07.2014

Alle zuvor verwendeten Besonderen Geschäftsbedingungen für Service- und Valetparken der RuS verlieren ihre Gültigkeit.



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BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RUS PARKING HAMBURG GMBH FÜR FAHRZEUGREINIGUNG

Alle zwischen der „RuS“ Fahrzeugaufbereitung“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege etc.

1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben dierestlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§ 2 TERMINVEREINBARUNGEN

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungbehandelt und als solche behandelt und anerkannt.Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von derTerminvereinbarung.

2.2.Terminvereinbarungen werden mit dem Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§ 3 NICHTEINHALTUNG VON TERMINVEREINBARUNGEN

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 € Euro, in Rechnung stellen bzw. geltend machen.

§ 4 REKLAMATIONEN

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft.Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

§ 5 HAFTUNG UND GARANTIE

5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, kann Dampf oder Shampoo verwendet werden. Dies kann dazu führen, dass an sehr verschmutzten Stellen - bei genauerem Hinsehen - ein Farbunterschied zu erkennen ist, bzw., dass es zu Farbunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung, bzw. Auftragserteilung durch Auftragsbestätigung hingewiesen werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine/ihre Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter garantiert keine restlose Entfernung aller Flecken. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Minimalrückständen weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können. Der Anbieter und seine Mitarbeiter entfernen Flecken nach allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn der Auftrag erteilt wird.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B.Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.

5.5.Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter oder dessen Mitarbeitern nie ausgeführt.

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

5.7.Der Auftraggeber versichert dem Anbieter, dass sein Fahrzeug nach den geltenden Bestimmungen der StVZO zugelassen und verkehrssicher ist.Ist das Fahrzeug abgemeldet oder vorläufig stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.

5.8.Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich. Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich.

§ 6 FORMALITÄTEN UND SCHRIFTLICHE ABSICHERUNG

6.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z.B. SMS) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung, oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung damit bestätigt. Wird dieser Terminvereinbarung nicht nachgekommen, kann der Anbieter - wie in Absatz 3.2 beschrieben - dafür eine Rechnung stellen bzw. den geforderten Betrag geltend machen.

6.2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare in zweifacher Ausführung unterzeichnen. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. das Schadenaufnahmeprotokoll bei vorhandenen Vorschäden am Fahrzeug, die weder ausgebessert werden sollen noch vom Anbieter vergrößert werden können. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.

6.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden bezieht.

6.4. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung oder Sammelrechnung mit dem Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungserstellung.

7.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich. Diese müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

§ 8 PREISE / PAUSCHALPREISE

8.1. Die Preise des Anbieters sind listengebunden und beziehen sich auf Einzelaufträge. Bei Auftragserteilung für mehrere Fahrzeuge sind Preisverhandlungen zwischen Anbieter und Auftraggeber möglich. Alle Preise, sofern nicht anders vereinbart, sind Festpreise, die aus Preislisten beim Anbieter oder auf der Webseite des Anbieters zur Einsicht bereitstehen.

8.2. Die Preisangaben im Informationsmaterial oder der auf der Webseite des Anbieters sind Festpreise, können aber je nach Auftragsvolumen verhandelt und somit vom Anbieter auch verändert werden. Es gelten allgemein die Preise, die zwischen Anbieter und Auftraggeber in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten worden sind.

8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können Mehrkosten fällig werden, die unabhängig von Angeboten und Pauschalpreisen sind. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

§ 9 FAHRZEUGÜBERFÜHRUNG

9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis hierfür richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. diesem mitgeteilt.

9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter oder einen seiner Angestellten. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen und von beiden Parteien zuunterschreiben. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Arbeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe § 6. Gleichzeitig gilt diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls ausschließlich durch den Anbieter oder einen seiner Mitarbeiter.

9.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Dieser Versicherungsschutz beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe nach der Zustellung.

§ 10 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1 Erfüllungsort ist Hamburg.

10.2. Gerichtsstand ist Hamburg

Stand : 21.12.2012
Alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RuS Parking Hamburg GmbH verlieren ihre Gültigkeit

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Was müssen Sie beachten?

Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Abreisedaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Ablegen.

Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Kreuzfahrtterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abreise.

Name Kreuzfahrtschiff

Die Angabe des Names des Kreuzfahrtschiffs ist bei Verspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.

Zusatzdienste

Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.

Kontaktdaten

Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.

Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.

SHUTTLE SERVICE
Beim Shuttle Service fahren Sie mit Ihrem Auto zum angegebenen Parkplatz bzw. Parkhaus.

Von dort aus werden Sie und Ihr Gepäck mit einem Shuttlebus direkt zum Kreuzfahrtterminal gefahren.

Der Transfer zum Kreuzfahrtterminal dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Bei Ihrer Rückkehr werden Sie vom Kreuzfahrthafen wieder abgeholt und zu Ihrem Auto gefahren.

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VALET PARKING
Beim Valet Parken fahren Sie mit Ihrem Auto direkt zum Kreuzfahrtterminal und übergeben Ihr Fahrzeug einem Mitarbeiter des Parkplatzanbieters.

Dieser bringt das Auto auf den reservierten Parkplatz bzw. Parkhaus.

Bei Ihrer Rückkehr können Sie Ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrthafen wieder in Empfang nehmen und sofort die Heimreise antreten.

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