Bei Uhrzeit bitte nicht die Hinflugdaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abflug.
Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Flughafenterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abflug.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, das bequeme Valet Parking (24 Stunden) zu nutzen.
Am Abreisetag fahren Sie direkt zum Flughafenterminal am Flughafen Frankfurt am Main. Wir haben Sie im Vorfeld bereits darüber informiert, wo genau Sie hier unseren freundlichen Mitarbeiter zur Übergabe Ihres Fahrzeugs treffen werden.
Ihr Auto erhält dann einen Stellplatz auf unserem sicheren Parkplätzen in der Nähe vom Flughafen Frankfurt.
Bitte beachten Sie, das wir einen einmaligen Nachtzuschlag in Höhe von 35,00 Euro berechnen wenn die An- und/oder Rückreise zwischen 23-6 Uhr erfolgt.
Reservierung
Gleich hier einen günstigen Parkplatz für die nächste Urlaubsreise reservieren. Die Buchung wird sofort per E-Mail bestätigt.
Die Bezahlung erfolgt bequem erst am Anreisetag per Barzahlung
Eine Stornierung der Reservierung ist bis 24 Std. vor Abflug jederzeit kostenlos möglich.
Nutzen Sie auch unseren weiteren Zusatzdienstleistungen:
Autowäsche:
Basic Außenpflege (49,90 Euro): Handwäsche, Felgenreinigung, Reifenpflege, Hochglanzpolitur, Wachs Versiegelung, Fensterreinigung Außen
Premium Außenpflege (79,90 Euro): Handwäsche, Felgenreinigung, Reifenpflege, Hochglanzpolitur, Wachs Versiegelung, Fensterreinigung Innen und Außen, Motorraumreinigung, Auffüllen von Scheibenwasser
Basic Innenpflege (49,90 Euro): Aussaugen des Fahrzeugs, Saugen der Sitze, Tornado Innenreinigung, Cockpitpflege, Pflege von Plastikelementen, Reinigung von Einstiegsleisten, Fensterreinigung Innen
Premium Innenpflege (99,90 Euro): Aussaugen des Fahrzeugs, Saugen der Sitze, Stoffsitze: Shamponieren, Ledersitze: Reinigung und Pflege, Tornado Innenreinigung, Cockpitpflege, Pflege von Plastikelementen, Reinigung von Einstiegsleisten, Fensterreinigung Innen und Außen
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-frankfurt.com,als auch über die Websiten unserer Vergleichseitenpartner:
Travelcar, Parkos, Holidayextras, Parkplatzcheck, ParkingList
sowie mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter
Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten
Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer
schriftlich per E-Mail an [email protected] erfolgen.
Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis
höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der Kosten.
Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich geringer ist.
3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu
diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an [email protected] erfolgt sind.
II. Haftung
1. Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
2. Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
5. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
6. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.
8. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken über das Online Reservierungssystem
www.mein-valet-frankfurt.com im Internet, sowie über unsere Vergleichseitenpartner
(s.oben), sowie die telefonische Buchung durch unseren Kundenservice unterliegen den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von
Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße 115 in 65451 Kelsterbach.
b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des PKW vom Flughafen
Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet-Parkings.
Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen
Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das Kundenfahrzeug
und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können. Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie bei Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TüV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet- Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt.
Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch nach seiner
Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 15€ für die
Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 15€ für die
Umkoordination & Planung vor.
f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 35€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten liegen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet.
Unsere Nachtzeiten sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine
Aufwandspauschale von 9€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden weiteren Tag eine Gebühr von 12€.
i) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
j) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-Frankfurt nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen.
Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am
Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in unsere
Parkflächen überführt.
b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier Toleranzbereich und wird
vom Kunden akzeptiert.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz
davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden Parkkosten am
Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen
anzupassen.
Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus.
Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
h) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder anderen
Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
i) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab
per Überweisung, die Barzahlung direkt am Flughafenterminal sowie EC- und
Kreditkartenzahlung an.
Eine Bezahlung per Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.
3.) Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
b) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
c) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum
Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu
sehen war.
d) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
e) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
f) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-Frankfurt
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
h) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des
Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles
an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
4) Datenschutzerklärung
a) Die des Mein-Valet-Teams zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den
Regelungen der DSGVO geschützt. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte
weitergegeben.
b) Folgende Kundendaten werden von bei Buchungen erhoben und gespeichert:
- Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des
Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
- Daten zum Kundenfahrzeug
- Reisedaten
Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o.ä. notwendig ist, dürfen die an dasMein-Valet-Team übermittelten Daten an den jeweiligen Leistungserbringer weitergegeben werden.
IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem
Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
e) Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Kelsterbach, den 26.07.2019
Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Hinflugdaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abflug.
Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Flughafenterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abflug.
Die Angabe der Flugnummer ist bei Flugverspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.
Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.
Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.
Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.
copyright 2020 ParkingList | Design by Wasn't Me!