Bei Uhrzeit bitte nicht die Hinflugdaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abflug.
Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Flughafenterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abflug.
Dein Auto erhält einen sicheren Parkplatz in der Nähe vom Flughafen Düsseldorf.
Shuttle-Service
Wir bringen Dich rund um die Uhr (ab 3.00 Uhr) kostenlos mit unserem Shuttle-Service in ca. 15 Minuten bequem samt Gepäck vom Parkplatz direkt zum Abflugterminal Flughafen Düsseldorf und holen Dich dort auch pünktlich wieder ab. Spezielles Gepäck wie z.B. Surfbrett, Fahrrad etc. bitte bei der Buchung angeben.
Reservierung
Gleich hier einen günstigen Parkplatz für die nächste Urlaubsreise reservieren. Die Buchung wird sofort per E-Mail bestätigt.
Die Bezahlung erfolgt bequem erst am Anreisetag per Barzahlung.
Eine Stornierung der Reservierung ist bis 24 Std. vor Abflug jederzeit kostenlos möglich.
Während der Parkzeit bieten wir zusätzlich Serviceleistungen wie Tankservice, Autowäsche und vieles mehr.
Nutzen Sie auch unsere Zusatzdienstleistungen:
Pflegepaket I (25,00 Euro): Lackschonende Handwäsche inkl. Felgenreinigung und Scheibenreinigung (Kleinbusse und Geländewagen o.ä. zzgl. EUR 15,-
Pflegepaket II (43,00 Euro): Lackschonende Handwäsche inkl. Felgenreinigung • Scheibenreinigung innen wie aussen • Aussaugen vom kompletten Innen- und Kofferraum • Armaturen- und Ablagenreinigung
Pflegepaket III (149,00 Euro): Lackschonende Handwäsche • Politur und Versiegelung (3M Technik) • Felgenspezialreinigung • Scheibenreinigung innen und aussen • Aussaugen vom kompletten Innen- und Kofferraum • Armaturen- und Ablagenreinigung • Komplette Polsterreinigung • Auf Wunsch Motorwäsche mit Wachskonservierung • Gummi- und Kunststoffpflege aussen (incl. Reifen) (Kleinbusse und Geländewagen o.ä. zzgl. EUR 39.-)
Adresse für Navigationssysteme:
Osterather Str. 2, 41460 Neuss
Breitengrad/Längengrad: 51.22064, 6.68506
(2) Die Firma Firma Parken1 ermöglicht Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von KFZ-Dienstleistungen, wie die Fahrzeugaufbereitung. Die Durchführung der gebuchten KFZ-Dienstleistungen findet während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs statt. Die Pflichten der Firma Parking Solution UG beschränken sich rein auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Kunden nur gegenüber den Drittfirmen zu. Diese können auf Verlangen individuell benannt werden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Für die von der Firma Parken1angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag.
(3) Der Mietpreis wird von der Firma Parken1 zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist von dem Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
(4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages.
(5) Aufrechnungsrecht stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der FirmaParken1 anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
(1) Der Firma Parken1 und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
(2) Zusätzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.
Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei der Firma Parken1 entstanden ist. Falls der Kunde garnicht zur Fahrzeugübergabe erscheint erfolgt eine Pauschale von 100% des zu leistenden Entgelds.
§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz der Firma Airport Parking Solution Düsseldorf UG, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung der Firma Parken1 auf Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt.
(4) Die Firma Parken1 haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Soweit die Firma Parken1 gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
(6) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma Parken1 für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 2.000.000 beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(7) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Airport Parking Solution Düsseldorf
(8) Die Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung der Firma Parken1 wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Die Firma Parken1 haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit der Firma Parken1 zustande.
(10) Für technische oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.
(11) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Firma Parken1 nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z. B. Taxi, Mietwagen, Hotel).
(12) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Parken1 für KFZ-Diebstahls-, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl bei einem gebuchten Parkplatz auf einer Freifläche wird ausgeschlossen. Ebenso werden bei Buchung einer Freifläche Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen.
(13) Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor Übergabe und nach Rückgabe umgehend zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen.
(14) Nach Verlassen des Parkplatzes ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch einen Schichtleiter der Firma Parken1 gilt der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet.
(15) Die Firma Parken1 haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20m).
(16) Infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände
Bei Uhrzeit / Ankunft am Parkplatz bitte nicht die Hinflugdaten sondern Ihre Ankunft am Parkplatz eintragen d.h. mind. 2 Std. vor Abflug.
Beim Valet Service ist Ihre Ankunft am Flughafenterminal einzutragen, d.h. mind. 1,5 Std. vor Abflug.
Die Angabe der Flugnummer ist bei Flugverspätungen sinnvoll jedoch kein Pflichtfeld.
Nutzen Sie die Parkzeit während Ihres Urlaubes und buchen Sie gleich Zusatzdienste wie z.B. eine Autowäsche oder Tank- und Einkaufsservice.
Tragen Sie hier Ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Weiterhin benötigen wir noch die Anzahl der Reisenden und das Kennzeichen des Autos.
Im Feld Anmerkungen können Sie z.B. auf spezielles Gepäck oder auf benötigte Kindersitze für den Shuttle Transfer hinweisen.
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